Die Ehescheidung ist die
gerichtliche Auflösung einer Ehe mit all ihren Folgen. Wer sich zu einer Ehescheidung entschließt, muss sich mit den Scheidungsfolgen befassen.
Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Vorgaben, vertreten Sie im Scheidungsverfahren und führen für Sie Verhandlungen mit der Gegenseite. Das deutsche Recht fordert, dass
mindestens einer der scheidungswilligen Partner vor Gericht
anwaltlich vertreten ist.
Dies umfasst im Wesentlichen die
scheidungserheblichen Fragen, wie z.B. zur jeweiligen Lebensgemeinschaft, zum Unterhalt (wie Trennungs-, Kinder-, nachehelicher Unterhalt), Vermögensauseinandersetzung und Gütertrennung (Aufteilung von Zugewinn und Schulden), Scheidungsfolgevereinbarungen, Rentenausgleichsansprüche, Versorgungsansprüche, das Umgangsrecht miteinander, das Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, die Durchsetzung eines bereits geschlossenen Ehevertrages, eine eventuelle Teilungsversteigerung einer gemeinsamen lmmobilie, u.a.m.
Neben der Ehescheidung gibt es mit der Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen, eine Ehe als von vornherein für
nicht gültig geschlossen oder zustande gekommen zu erklären. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, lediglich eingetragene Lebenspartnerschaften werden aufgehoben.
Es handelt es sich um eine
Vermögensauseinandersetzung (Vermögen – die verschiedenen Arten der Rechte an Vermögensgegenständen), wenn das eheliche Vermögen in unterschiedlichster Art (auf-)geteilt werden muss.
Weitere Informationen rund um das Thema Scheidungsrecht finden Sie unter
scheidung.org