Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründete Rechtsbeziehung zwischen
natürlichen Personen regelt. Dazu gehören auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung.
Wir erklären Ihnen verständlich die gesetzlichen Vorgaben, helfen bei der Erstellung eines Ehevertrages vor oder nach der Heirat, betreuen Sie bei einer Vermögensauseinandersetzung, vertreten Sie im Scheidungsverfahren und führen für Sie Verhandlungen mit der Gegenseite. Selbstverständlich werden auch andere familienrechtliche Angelegenheiten kompetent bearbeitet. Wir stehen Ihnen ebenso bei der Regelung der Vermögensverhältnisse in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder der Klärung von Abstammungs- und Vaterschaftsfragen zur Seite.