Wer mithilfe eines Testaments seine Vermögensnachfolge regeln will, trifft eine gute und auch wesentliche persönliche Entscheidung, die auch Unternehmen betreffen kann. Die rechtssichere Formulierung dieses wichtigen Dokuments und Beratung in diesem Zusammenhang auch zum
Pflichtteilsrecht, zu Enterbung und Erbenhaftung sowie zur Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge, Erbauseinandersetzungen von Erbengemeinschaften wie auch eine mögliche Teilungsversteigerung des Nachlasses sind Gegenstand unserer Tätigkeit. Erben werden bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Ansprüchen unterstützt.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Patientenvollmacht und Vorsorgevollmacht. Die Zuhilfenahme eines Notars ist im Gegensatz zum handschriftlichen Testament nur zwingend erforderlich, wenn auch über Immobilien/Grundstücke verfügt werden soll.