Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist das private Arbeitsrecht mit der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen; Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden über ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis aufgeklärt. Dabei stehen Fragen der Einstellung, Anstellung, Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses, Kündigungsfristen, eine eventuellen Abfindung, die Erarbeitung eines Sozialplanes, Urlaubsansprüche, Freistellungen, Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) u.v.m. im Raum.
Wir unterstützen Sie ebenso bei der Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung, fristlose oder fristgemäße Entlassung, Aufhebungsvertrag – unabhängig davon, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst oder Sie als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.
Es können arbeitsrechtliche Lösungen für einen Betriebsübergang entwickelt angeboten werden. Auch wird die präventive und fallbezogene Beratung bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot angeboten. Unterstützung erhalten Sie zudem bei der rechtlich einwandfreien Umsetzung geplanter neuer Arbeitszeitmodelle.
Oftmals lassen sich Konflikte rund um das Arbeitsverhältnis durch rechtzeitige anwaltliche Beratung vermeiden. Die jahrelange Betreuung und Unterstützung von Unternehmen sowie von Arbeitnehmern ermöglicht es, auf ein breit gefächertes Spektrum an Wissen und Know-how im Arbeitsrecht zurück zu greifen. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen außergerichtlich und vor Gericht engagiert zur Seite.